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Umweltbonus und Umstellungsprämie: alles Wissenswerte für 2022

Der Verkehrssektor ist sowohl in Frankreich als auch weltweit ein Sektor, der Treibhausgase (THG) ausstößt. Auf ihn entfielen 2019 31 % der THG-Emissionen in Frankreich.

Der IPCC-Bericht 2022 erinnert uns immer wieder an die Klimagefahr, die auf uns lauert. In diesem Sinne Frankreich strebt bis 2050 die CO2-Neutralität an. Um diesen Übergang zu erreichen, alle Akteure müssen dazu beitragenDies gilt sowohl für Regierungen als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Die Regierungen setzen daher Hebel in Bewegung, um die Verbraucher zu einem saubereren Verhalten zu bewegen.

Dans le cas des transports, il s’agit de diriger les usagers de la route vers des véhicules plus propres, à l’aide d’aides financières : la prime à la conversion et le bonus écologique. Si vous désirez tout savoir sur ces deux aides, vous êtes au bon endroit. Attachez votre ceinture, et en voiture (respectueuse de l’environnement bien évidemment !)

Definition der Umstellungsprämie und des Umweltbonus

Die Umtauschprämie und der Umweltbonus sind zwei Finanzhilfen des Staates für Privatpersonen oder Unternehmen, die ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erwerben möchten. Im Gegenzug muss derselbe Käufer sein altes Fahrzeug verschrotten.

Die beiden Hilfen sind kumulierbar :

  • Die Umstellungsprämie gilt im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs und der Verschrottung eines anderen unter bestimmten Bedingungen.
  • Der Umweltbonus gilt für den Kauf eines gebrauchten oder neuen Elektro- oder Wasserstofffahrzeugs oder nur für den Kauf eines neuen Hybridfahrzeugs.

Die Tarife für die Umtauschprämie und den Umweltbonus

Beide Hilfen wurden zwar erst vor einigen Jahren eingeführt, doch ihre Tabellen und Anspruchsvoraussetzungen entwickeln sich weiter. Ab Juli 2021 sollten sich die Bedingungen und die Entwicklung des Bonus für die Jahre 2021 und 2022 ändern wie im Dekret 2020-1526 festgelegt, aber die geplante Senkung um 1.000 € wurde von der Ministerin für den ökologischen Übergang vom Tisch gewischt. Barbara Pompili kündigte nämlich an, "dass die Umtauschprämie und der Umweltbonus bis Juli 2022 auf dem gleichen Niveau bleiben werden".

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise entschied sich die Regierung daher für eine Verschiebung der Tarifänderungen um ein Jahr. Dadurch stieg die Zahl der Kredite um 900.000 und die der Prämien und Boni, die während der Amtszeit von Emmanuel Macron ausgegeben wurden, um 430.000.

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Darüber hinaus bleiben zwar der Betrag, aber auch die Förderbedingungen für Plug-in-Hybride unverändert. Diese sind weiterhin förderfähig, obwohl das Dekret ihre Streichung vorgesehen hatte.

Wie Sie sicher bemerkt haben, bleiben die Tarife in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen und die Beträge unverändert. Aber wie sehen die Bedingungen und Beträge im Einzelnen aus?

Bedingungen für den Anspruch auf die Umtauschprämie und den Umweltbonus

Sicherlich fragen Sie sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um für die Umtauschprämie und den Umweltbonus in Frage zu kommen. Diese Bedingungen können für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (Pkw) in drei Punkten zusammengefasst werden.

Zum einen gibt es Bedingungen, die vom gekauften Fahrzeug abhängen:

  • Dieses Fahrzeug darf höchstens 127 g/km CO2 ausstoßen, wenn es sich um ein Neufahrzeug oder ein Fahrzeug, das vor weniger als 6 Monaten zugelassen wurde, handelt, oder 137 g/km CO2, wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Für ein vor März 2020 zugelassenes Fahrzeug oder ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug wird der Schwellenwert von 127 g/km jedoch durch den Schwellenwert von 99 g/km und der Schwellenwert von 137 g/km durch den Schwellenwert von 109 g/km ersetzt. Oberhalb dieser Schwellenwerte wird es unmöglich sein, die Umstellungsprämie zu beanspruchen, unabhängig davon, welches Fahrzeug ausgemustert wird.
  • Um förderfähig zu sein, muss das gekaufte Fahrzeug Crit'Air 0 (grüne Plakette), Crit'Air 1 oder Crit'Air 2 sein und nach dem 1. September 2019 zugelassen werden. Zur Erinnerung: Die Regierung hat eine Vignette eingeführt, die Folgendes definiert ein Zertifikat über die Luftqualität: Crit'Air. Dieses Zertifikat stuft die Fahrzeuge nach Treibhausgasemissionen und Alter ein. Fahrzeuge mit 100 % Elektro- oder Wasserstoffantrieb haben eine grüne Plakette. Danach verfügen alle Fahrzeuge über ein Crit'Air 1 bis 5, mit zunehmendem Ausstoß von Schadstoffpartikeln.
  • Für den Umweltbonus: Das gekaufte Fahrzeug muss ein neues Elektrofahrzeug, ein gebrauchtes Elektrofahrzeug oder ein neues Hybridfahrzeug sein.
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Andererseits gibt es Bedingungen je nach entsorgtem Fahrzeug über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Umstellungsprämie :

  • Das verschrottete Fahrzeug muss ein Dieselfahrzeug sein, das vor 2011 zugelassen wurde, oder ein Benzinfahrzeug, das vor 2006 zugelassen wurde.
  • Es muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Prämienempfängers sein und darf nicht verpfändet sein.
  • Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen (PKW) oder ein Kleintransporter (CTTE) sein und muss eine 1re Registrierung vor Januar 2011.
  • Das Fahrzeug muss in Frankreich in einer normalen Serie oder mit einer endgültigen Zulassungsnummer registriert sein.
  • Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das als beschädigt oder finanziell irreparabel eingestuft wird von einem Sachverständigen geprüft wurde, muss es zum Zeitpunkt der Abgabe zur Verschrottung (oder zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung des erworbenen oder gemieteten Fahrzeugs) seit mindestens einem Jahr versichert sein.
  • Es muss innerhalb von drei Monaten vor oder sechs Monate nach der Rechnungsstellung des neuen Fahrzeugs bei einem zugelassenen Zentrum für Altfahrzeuge (VHU) oder einer zugelassenen Anlage zur Entschlackung und Demontage von Altfahrzeugen zur Vernichtung abgegeben werden.

Schließlich gibt es finanzielle Bedingungen in Bezug auf das Einkommen : Es handelt sich um das "steuerliche Referenzeinkommen". Dieses Einkommen ist ausschlaggebend für die Höhe des Betrags und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der beiden Beihilfen. Die Zuschüsse variieren, wenn das Einkommen unter, gleich oder über 13.489 € liegt. Darüber hinaus gibt es für Umweltzonen einen Aufschlag von bis zu 1.000 Euro, wenn der Empfänger bereits eine ähnliche Förderung von einer Gebietskörperschaft erhalten hat.

Schließlich, wie hoch sind die Beträge?

Es gibt also zahlreiche Bedingungen für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie und des Umweltbonus. Die Höhe der Beträge hängt von dem gekauften Fahrzeug, dem abgelehnten Fahrzeug und dem steuerlichen Referenzeinkommen ab.

Die Prämie kann zwischen 1.500 € und 3.000 € betragen. für den Kauf entweder eines neuen oder eines gebrauchten Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor Crit'Air 1. Der Bonus kann bis zu 5.000 € betragen für den Erwerb eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Alle Tarife können auf der Website der Regierung eingesehen werden. Ein persönlicher Test ist möglich, um festzustellen, ob Sie für beide Beihilfen in Frage kommen, wie hoch der Betrag ist und welche Schritte Sie unternehmen müssen:

Das ist das Ende der Reise und vielleicht der Beginn einer neuen, saubereren ...

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